Nachdem im Bundesrat bereits am 24. Januar diesen Jahres eine neue Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung verabschiedet wurde, werden mit der Verordnung vom 04.04.2011 (BGBl. 14/2011), seit 08.04.2011 Kennzeichen mit einer Mindestbreite von 180mm bis 220mm und einer Höhe von 200mm abgestempelt.
Hier ein Auszug aus der Begründung :
[…] Die Forderung der Motorradfahrer, kleinere Motorradkennzeichenschilder einzuführen, wie
sie z. B. in Österreich, Frankreich und Italien zugelassen sind, war Veranlassung, die Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) zu beauftragen, Möglichkeiten zu prüfen, wie kleine Kennzeichentafeln
eingeführt werden könnten, ohne die Verkehrssicherheit, speziell die Erkennbarkeit
der Kennzeichen, zu beeinträchtigen. Nach dem Ergebnis der BASt-Untersuchung ist
es möglich, die Kennzeichenschilder bis zu einer Minimalgröße von 18x20 cm auch unter
Verwendung mehrstelliger Erkennungsnummern zu verringern. Durch Verwendung der verkleinerten
Mittelschrift wie sie bisher nur für das Leichtkraftradkennzeichen zulässig war,
lässt sich der Platz auf den Kennzeichenschildern vergrößern. Die Verkleinerung ist mit dem
Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 vereinbar,
da danach die Mitgliedstaaten von den Vorgaben zur Mindesterkennbarkeit für Krafträder
abweichen können. Untersuchungen zur Erkennbarkeit und Feststellung auf Radarphotos sind
durchgeführt worden. […]
Die dabei zulässigen Abmessungen sind selbstverständlich exakt definiert :
(Quelle : Bundesanzeiger – Drucksache 29/11)
Bei den Neuzulassungen von Motorrädern erfolgt seitdem die Erstausstattung mit diesen Kennzeichen und an einer geliehenen R1200GS bestätigten sich mir bereits die optischen Vorzüge des neuen Formates. Soweit zu meiner Begründung zum Austausch der Fahrzeugkennzeichen.
Zur Vermeidung unnötiger Laufereien und um ein bereits mit den nötigen Bohrungen, passend zum Fahrzeug, zur Befestigung nach anbringen der Plaketten durch die Zulassungsbehörde, Schild in Händen halten zu können, entschied ich mich für die Bestellung, Herstellung und Versand bei einem Anbieter im Internet.
Als seriös und preislich akzeptabel erschien mir dafür die Fa. Gutschild.de, über die ich dann auch meine neuen Kennzeichen bestellte. Innerhalb von weniger als 24 Stunden wurden mir dann auch die einwandfreien Schilder mit DPD zugestellt, wobei der Lieferweg über DPD-Tracking miterlebt werden konnte.
Das alte Kennzeichen entfernt und als Schablone für die noch im neuen Schild vorzunehmenden Befestigungslöcher eingesetzt. Die dadurch hergestellten Markierungen gekörnt, gebohrt, entgratet und zur Probe befestigt.
Jetzt das alte Kuchenblech wieder am Motorrad befestigt und mit dem neuen Kennzeichen, Fahrzeugschein und dem Nachweis der letzten gültigen Hauptuntersuchung im Gepäck, zum LBV gefahren.
Die Prozedur beim Verkehrsamt gestaltete sich über mehrere Stationen :
- Kennzeichen am Motorrad demontiert und mit in das Verkehrsamt genommen
- am Informationsschalter nach meinem Anliegen und Vorlage des Fahrzeugscheins, Auftrag unterschrieben eine Karte für den Kassenautomaten erhalten, um damit die Gebühren am Automaten zu entrichten (die Gebühren für die sogenannte Nachstempelung betragen 2,60 Euro Verwaltungsgebühr und 1,50 Euro (0,50 HU/AU + 1,- Landeswappen) für die Plaketten).
- das alte Kennzeichen durch entfernen der Plaketten entwertet und vorgelegt
- Wartenummer gezogen und den ausgegebenen Beleg am nächsten Automaten im Wartebereich eingescannt
- jetzt noch 30 Minuten auf den Aufruf meiner Wartenummer (357) gewartet, in den dazugehörigen Raum (6) gegangen
- eine freundliche Angestellte fragte dann kurz nach meinem Begehr und klebte umgehend die beiden Plaketten auf das Kennzeichen
- jetzt nur noch das neue Kennzeichen an das Fahrzeug geschraubt und weg hier.