Kommissar Trojaner darf ermitteln

… so jeden­falls in Niedersachsen.
Mit einem Computerprogramm wol­len Ermittlungsbehörden die Rechner von Verdächtigen, ohne Vorankündigung online durch­su­chen zu lassen.
Das Bundesland Niedersachsen will den Verfassungsschutz jeden­falls dazu ermäch­ti­gen las­sen, wenn der Verdacht einer extre­mis­ti­schen Straftat besteht.
Zu den Rechnern von Verdächtigen könn­ten sich Ermittler durch „Trojaner“ Zugriff verschaffen.
Mehr zu den geplan­ten Online-Razzien, lässt sich hier nachlesen.