Versammlungsverbot

Wie bereits in den ver­gan­ge­nen Jahren üblich, endet das sai­so­nal auf­ge­ho­bene Versammlungsverbot für Zipfelmützenträger und ihr Begleitpersonal am heu­ti­gen 31. Dezember des Jahres.

Um Punkt Mitternacht, wenn wir mit Champagner auf das neue Jahr ansto­ßen, machen sie sich auf den Heimflug. Denn dann gilt „hier” wie­der das übli­che Versammlungsverbot. Welches nur noch eine zweite Ausnahme kennt, das Langohrenversammlungsfest erlaubt eben­falls sich an einem Ort zu ver­sam­meln und zu feiern.

Bis dahin wün­sche ich ein gutes Jahr 2020.

bhs