Heute entschied der Bundesgerichtshof über die Unzulässigkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen.
Mehr darüber mit diversen Querverweisen, kann man auch hier nachlesen.
Das ausspionieren mit einem „Bundestrojaner“, mit dem Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste auch den heimischen PC ausspähen könnten, wird damit für unzulässig erklärt.
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Computerthemen zu hardware, software, Betriebssystemen (Schwerpunkt MacOSX)
iPod Shuffle in mehr Farben
iPhone kommt früher … vielleicht !
Wie mehr oder wenige „gut unterrichtete Kreise“ wollen erfahren haben, das iPhone könnte früher als angekündigt auf den Markt gebracht werden.
Wer das warum behauptet, kann hier nachgelesen werden.