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Infos zum geplanten Leistungsschutzrecht

Das geplante (Referentenentwurf als PDF-Download) zum Leistungsschutzrecht, soll Presseverlagen sehr weit­ge­hende Schutzrechte ihrer Publikationen garantieren.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Umfassende Informationen zur Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es unter ande­ren auch bei D64.

Als erste war­nende Maßnahme habe ich hier bei HDS home, das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erweitert.

Eine Verlinkung zur „MOPO“ würde dann zum Beispiel so aus­se­hen : Hamburger Morgenpost

Weitere Infos und Kommentare zum Leistungsschutzrecht :

IGELInitiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
WikipediaLeistungsschutzrecht für Presseverlage
ZEIT.de – “Von Pressetexten sollte man künf­tig die Finger las­sen

(Quelle : D64)

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“