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Schlussfolgerungen aus per­sön­li­chen Erfahrungen.

Verzicht bei der Sparda-Bank Hamburg

Manchmal gibt es auch gute, oder sagen wir mal „nicht nur schlechte“ Meldungen aus der Bankenbranche ; so wie mei­nes Erachtens diese hier : 

Verzicht auf Schadensbeteiligung der Kunden bei ec-Kartenverlust
Die Sparda-Bank Hamburg ver­zich­tet auf Schadensbeteiligung ihrer Kunden bei ec-Kartenverlust

Ab 31. Oktober gel­ten neue gesetz­li­che Regelungen. Danach müs­sen Bankkunden in Deutschland bei einem Kartendiebstahl oder ‑ver­lust mit anschlie­ßen­dem Missbrauch damit rech­nen, dass sie ver­schul­dens­un­ab­hän­gig 150 Euro des Schadens selbst tra­gen müssen.

Bei Schäden vor der Sperranzeige ver­zich­tet die Sparda-Bank Hamburg jedoch auf die gesetz­lich eigent­lich vor­ge­se­hene Schadensbeteiligung durch den Kunden in Höhe von maxi­mal 150 Euro und über­nimmt auch diese Schäden. Selbst bei gro­ber Fahrlässigkeit ist die Haftung der Kunden auf den für die Karte gel­ten­den Verfügungsrahmen beschränkt.

Grundsätzlich gilt, dass die Kunden nach der Verlustanzeige ihrer Karte keine Haftung mehr für die danach ein­tre­ten­den Schäden auf Grund einer miss­bräuch­li­chen Nutzung ihrer Karte trifft.

:good:

Das gefällt mir, eine noble Geste durch Verzicht auf Regeleinhaltung.

Mehr dazu : EU Zahlungsverkehr