Alles … Geranien (1)

In den kom­men­den Wochen wer­den in loser und unre­gel­mä­ßi­ger Reihenfolge an die­ser Stelle Fotografien von mei­nen der­zeit (hof­fent­lich noch) blü­hen­den, aber auch der Vergangenheit ange­hö­ren­den Balkonpflanzen ver­öf­fent­licht. Vielleicht ohne eine dazu­ge­hö­rige Beschreibung, ein­fach nur so ?

Nein natür­lich nicht, wenn es mir mög­lich ist werde ich einige Angaben wie Name, Farbe, Herkunftsland oder Pflanzjahr auf­lis­ten. Der Zweck dahin­ter soll sein, eine Art von Balkontagebuch zu füh­ren. Was habe ich wann gekauft, ein­ge­setzt, wel­cher Standort wurde gewählt ebenso eine Angabe zum Pflanzgefäß wäre für spä­tere Zeiten nicht unwichtig.

Aber es bleibt bei mei­ner EntscheidungAlles außer Geranien -

Ein Blick in die Vergangenheit: Clemenatis Miss Bateman. Herkunftsland: Großbritanien, dahingerafft 2018
Pflanze : Clematis, Sorte : Miss Bateman, Herkunftsland : Großbritiannien, Frühjahrsblüher, win­ter­hart, geblüht 2016 – 17. Im Jahre 2018 hat der späte Frost , im März, sie dahin gerafft.

So wie hier abge­bil­det, wer­den die künf­ti­gen Tagebucheinträge aus­se­hen. Die Beschreibung oder auch eine Erinnerungsnotiz, wird als Beschriftung der Fotografie zuge­ord­net und nicht dem Blogtext.

Ein wenig gespannt bin ich dann doch, wie sich mein elek­tro­ni­sches Balkontagebuch ent­wi­ckeln wird.

bhs

2 Gedanken zu „Alles … Geranien (1)“

  1. In und an man­chen Häusern gibt es wohl auch so eine Art von Geranienzwang.
    Steht sowas eigent­lich im Mietvertrag und wäre das verpflichtend ?

    Gruß
    Mia

    1. Es gibt Wohnungsbaugenossenschaften die spen­die­ren ihren Mietern die Balkonbepflanzung. Das sind in der Regel dann Geranien. Einen Passus zur Bepflanzung kann es in Mietverträgen geben. Ob die­ser ver­pflich­tend ist, kann ich nicht sagen. Es gibt viele, unter­schied­li­che, Gerichtsurteile dazu, was auf einem Balkon erlaubt ist und was nicht.

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