Online-Durchsuchungen unzulässig

Heute ent­schied der Bundesgerichtshof über die Unzulässigkeit von heim­li­chen Online-Durchsuchungen.
Mehr dar­über mit diver­sen Querverweisen, kann man auch hier nach­le­sen.
Das aus­spio­nie­ren mit einem „Bundestrojaner“, mit dem Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste auch den hei­mi­schen PC aus­spä­hen könn­ten, wird damit für unzu­läs­sig erklärt.