Heute entschied der Bundesgerichtshof über die Unzulässigkeit von heimlichen Online-Durchsuchungen.
Mehr darüber mit diversen Querverweisen, kann man auch hier nachlesen.
Das ausspionieren mit einem „Bundestrojaner“, mit dem Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdienste auch den heimischen PC ausspähen könnten, wird damit für unzulässig erklärt.