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Wartung beendet – mit WordPress 3.4 und Techozoic 2.0.8 geht’s weiter

Alle Aktualisierungen bei HDS home erfolg­reich abge­schlos­sen !
WordPress befin­det sich hier mit der Version 3.4 jetzt auf dem aktu­el­len Stand und das bei uns ver­wen­dete Theme „Techozoic-Fluid“, wurde von Version 2.0.7 auf 2.0.8 angepasst.

Vorher wur­den noch diverse Plugins aktua­li­siert und über­flüs­sige Artikel Versionen mit „Delete Post Revisions“, für eine klei­nere und sau­be­rere Datenbank gelöscht.
Als wich­tige Sicherheitsmaßnahme vor allen Arbeiten, erfolgte selbst­ver­ständ­lich ein voll­stän­di­ges Backup von WordPress ( hier 3.3.2) und der SQL-Datenbank.
Der Kompatibilität des hier ver­wen­dete Themes mit WordPress 3.4, hatte ich mir vor­her versichert.

Die Aktualisierungen erfolg­ten in zwei Schritten.

1. Anpassung auf Techozoic 2.0.8 (by Jeremy Clark)

Nach dem auto­ma­ti­schen Update über das Dashboard, muss­ten diverse Korrekturen statt­fin­den. Fehler und Anpassungen in den Sprachdateien wur­den mit „Code Styling Localization“ beho­ben und auf gewünschte Ausgaben gebracht. Die „footer.php“ und „sidebar-left.php“ wur­den auf die Besonderheiten bei HDS home editiert.

Nach einer Überprüfung der Darstellung in den Browsern (FireFox, Safari) war ich mit der Bildschirmausgabe und den zur Verfügung ste­hen­den Funktionen ein­ver­stan­den und ver­an­lasste ein erneu­tes DB-Backup.

2. Update auf WordPress 3.4

Auf der Grundlage des aktua­li­sier­ten Themes erfolgte jetzt das Update auf WordPress 3.4.

Jetzt im Nachhinein nichts ein­fa­cher als das. Über die im Dashboard ange­bo­tene auto­ma­ti­sche Aktualisierung, ein­fach mit einem Mausklick auf die neue Version gebracht.

Fertig !

p.s. nach wei­te­ren Tests stellte ich bis jetzt nur eine feh­ler­haft Darstellung im Editormodus beim ver­fas­sen eines Artikels fest, indem das PlugIn „Custom Smilies“ sich auf­drängte und nicht bewe­gen ließ. Dieses PlugIn wurde vor­erst deaktiviert.

Heute bei HDS home ab 11:00 Uhr Wartungsupdate

Umfangreiche Anpassungen und Aktualisierungen beim ver­wen­de­ten Theme (Techozoic-Fluid) und das Update auf WordPress 3.4, machen eine län­ger Wartungszeit erforderlich.

Heute ab 11:00 Uhr bis vor­aus­sicht­lich 18:00 Uhr, wird HDS home nicht erreich­bar – off­line – sein.

Eine dem­entspre­chende Wartungsanzeige wird dazu geschal­tet sein.

Infos zum geplanten Leistungsschutzrecht

Das geplante (Referentenentwurf als PDF-Download) zum Leistungsschutzrecht, soll Presseverlagen sehr weit­ge­hende Schutzrechte ihrer Publikationen garantieren.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Umfassende Informationen zur Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es unter ande­ren auch bei D64.

Als erste war­nende Maßnahme habe ich hier bei HDS home, das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erweitert.

Eine Verlinkung zur „MOPO“ würde dann zum Beispiel so aus­se­hen : Hamburger Morgenpost

Weitere Infos und Kommentare zum Leistungsschutzrecht :

IGELInitiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
WikipediaLeistungsschutzrecht für Presseverlage
ZEIT.de – “Von Pressetexten sollte man künf­tig die Finger las­sen

(Quelle : D64)

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“