Archiv der Kategorie: Persönlich

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sisterMagazine : iPadausgabe Nr. 4

Und wie­der ist es soweit, es gibt eine neue Ausgabe vom sis­terMaga­zine. Die Oktoberausgabe ent­hält die­ses mal etwas Neues : ein Intro mit Thea und Toni. Eine schöne Idee, so lernt man die Macherinnen ein wenig, wenn auch nur vir­tu­ell, kennen !

Diesmal kön­nen wir von der Werkstatt, in die Küche, dann wei­ter in den Serverraum gehen. Auch der Wintergarten und das Ankleidezimmer sind gut gefüllt. Unter ande­rem mit Hüten, einem Kampf um ein Gemüse und im Serverraum geht es um „Zeit zum Bloggen“.
Mehr über die Entstehung der aktu­el­len Ausgabe gibt es im Blog. Ich mache mich dann heute noch auf die vir­tu­elle Reise durch das sisterMagazine und freue mich schon auf die ange­kün­digte Weihnachtsausgabe.

Rote Akzente

Der Herbst ist da und setzt viele rote Akzente. So wie durch die­sen japa­ni­schen Ahorn, er steht in einem Lokstedter Garten 1 und hebt sich aus sei­ner trü­ben Umgebung leuch­tend hervor.

Wünsche auf die­sem Wege ein schö­nes  Oktoberwochenende.

  1. lei­der ging die volle Pracht beim foto­gra­fie­ren etwas ver­lo­ren, es nie­selte und der Ahorn stand etwas wei­ter von mei­nem Standort weg

Augen auf beim Gerätekauf

Auch aus eige­ner Erfahrung hier noch ein paar Tipps zum Computerkauf. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist …

Nach dem Motto „Augen auf beim Computerkauf“ ist mei­nes Erachtens wie folgt vorzugehen :

  1. es muß sich garan­tiert um die zum Kauf zuge­sagte und ver­ein­barte, aktu­elle Gerä­te­ge­ne­ra­tion handeln.
  2. das Gerät muss neu (neu­wer­tig reicht nicht), unbe­nutzt und noch ori­gi­nal ver­packt sein (siehe Verpa­ckungs­siegel, Aufkleber oder derartiges)
  3. nur „in Origi­nal­ver­pa­ckung“ genügt nicht, kein Vorführ­mo­dell, kein Rückläufer
  4. das Gerät ist dann in Anwe­sen­heit des Kunden vom Verkäufer aus der Origi­nal­ver­pa­ckung zu entnehmen.
  5. Gerät im Laden anschlie­ßen las­sen und begut­achten (insbe­son­dere auch auf Pixel­fehler des Displays ach­ten ; null Pixel­fehler soll­ten selbst­ver­ständ­lich sein!)
  6. Je nach Verkaufs– und Auslie­fe­rungs­um­fang ist zu prü­fen (z.B. über „System­ein­stel­lung“), ob die Ausstat­tung (CPU, RAM, HD, …) mit der Bestel­lung übereinstimmt.
  7. Auf Voll­stän­dig­keit der Zube­hör­teile (Netz­kabel, Tastatur, Maus, Sofware (Betriebs­system DVD, Zusatz­soft­ware, …))
  8. das Gerät vom Verkäufer wie­der in die Origi­nal­ver­pa­ckung zurück­legen lassen.
  9. münd­liche Neben­ab­spra­chen, Zusagen und Verspre­chen des Verkäu­fers ggf. schrift­lich fixie­ren lassen.
  10. bezah­len, mit­neh­men und fertig

Beim Erwerb eines ver­ein­ba­rungs­ge­mäß neuwertigen/gebrauchten Gerätes (Vorführer, Rückläufer), erüb­ri­gen sich selbst­ver­ständ­lich 2. und 3. dementsprechend.