Manchmal gibt es auch gute, oder sagen wir mal „nicht nur schlechte“ Meldungen aus der Bankenbranche ; so wie meines Erachtens diese hier :
Verzicht auf Schadensbeteiligung der Kunden bei ec-Kartenverlust
Die Sparda-Bank Hamburg verzichtet auf Schadensbeteiligung ihrer Kunden bei ec-Kartenverlust
Ab 31. Oktober gelten neue gesetzliche Regelungen. Danach müssen Bankkunden in Deutschland bei einem Kartendiebstahl oder ‑verlust mit anschließendem Missbrauch damit rechnen, dass sie verschuldensunabhängig 150 Euro des Schadens selbst tragen müssen.
Bei Schäden vor der Sperranzeige verzichtet die Sparda-Bank Hamburg jedoch auf die gesetzlich eigentlich vorgesehene Schadensbeteiligung durch den Kunden in Höhe von maximal 150 Euro und übernimmt auch diese Schäden. Selbst bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Kunden auf den für die Karte geltenden Verfügungsrahmen beschränkt.
Grundsätzlich gilt, dass die Kunden nach der Verlustanzeige ihrer Karte keine Haftung mehr für die danach eintretenden Schäden auf Grund einer missbräuchlichen Nutzung ihrer Karte trifft.
Das gefällt mir, eine noble Geste durch Verzicht auf Regeleinhaltung.
Mehr dazu : EU Zahlungsverkehr