t‑com jetzt mit 6000er flat

Das was nach meh­re­ren Telefonaten nicht geklappt hat (oder ver­wei­gert wurde?) – näm­lich mei­nen DSL-Tarif von 2000er auf 16000er speed umzu­stel­len, könnte jetzt viel­leicht ja unpro­ble­ma­tisch mit dem immer­hin max. 6000er down­load klap­pen, der zum Preis des „alten“ Doppelflat-Tarif ange­bo­ten wird.

Oder viel­leicht doch bes­ser noch abwar­ten, bis der 16000er zu der Preiskondition des 2000er ange­bo­ten wird ? 😉
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Was hat Weihnachten mit Shakira zutun ?

Nachzulesen im Weihnachtsknigge der Brigitte, wie z.B.

Einen Mojito, zwei Weißwein, drei Jägermeister und einen Cuba-Libre später…

… sind Sie in das größte Fettnäpfchen getre­ten : Die Alkoholfalle. Sie dür­fen nie­mals ver­ges­sen, dass Sie unter stän­di­ger Beobachtung ste­hen. Torkelnd durch die Räume zu gehen, macht bestimmt kei­nen guten Eindruck. Mit stei­gen­dem Alkoholpegel fällt auch die Hemmschwelle. Dabei kön­nen Peinlichkeiten pas­sie­ren wie diese : Sie den­ken, Sie wären Shakira, und legen eine ent­spre­chende Bauchtanz-Vorstellung aufs Parkett. Vor Kollegen muss das nicht sein, des­halb : Überlegen Sie sich vor­her, ob es noch ein Glas mehr sein soll.

Wer noch mehr wis­sen möchte bzw. tat­säch­lich einen Rat braucht, hier gehts weiter.

Quelle : www.Brigitte.de

BHS

Augen auf beim Gerätekauf

Auch aus eige­ner Erfahrung hier noch ein paar Tipps zum Computerkauf. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist …

Nach dem Motto „Augen auf beim Computerkauf“ ist mei­nes Erachtens wie folgt vorzugehen :

• es muß sich garan­tiert um die aktu­elle Gerätegeneration handeln.
• das Gerät muss neu (neu­wer­tig reicht nicht), unbe­nutzt und noch ori­gi­nal ver­packt sein (siehe Verpackungssiegel, Aufkleber oder derartiges)
• nur „in Originalverpackung“ genügt nicht, kein Vorführmodell, kein Rückläufer
• das Gerät ist dann in Anwesenheit des Kunden vom Verkäufer aus der Originalverpackung zu entnehmen.
• Gerät im Laden anschlies­sen las­sen und begut­ach­ten (ins­be­son­dere auch auf Pixelfehler des Displays ach­ten ; null Pixelfehler soll­ten selbst­ver­ständ­lich sein!)
• Je nach Verkaufs- und Auslieferungsumfang ist zu prü­fen (z.B. über „Systemeinstellung“), ob die Ausstattung (RAM, HD, …) mit der Bestellung übereinstimmt.
• Auf Vollständigkeit der Zubehörteile (Tastatur, Maus, Sofware (Betriebssystem CD, Zusatzsoftware, …)
• das Gerät vom Verkäufer wie­der in die Originalverpackung zurück­pa­cken lassen.
• münd­li­che Nebenabsprachen, Zusagen und Versprechen des Verkäufers ggf. schrift­lich fixie­ren lassen.
• bezah­len, mit­neh­men und fertig 🙂
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Wir gehören zu den Guten