Schlagwort-Archive: Hamburg

Hamburger Deerns

Es erstaunt mich immer wie­der, wie viele Blogs ich schon gese­hen habe und ich doch immer noch neue ent­de­cke. Blogrolls und Twitter sind dabei eine wahre Fundgrube. Diese HamburgerDeerns, gemeint sind Bloggerinnen aus mei­ner Heimatstadt Hamburg, habe ich in den letz­ten Tagen ent­deckt :

Besonders gefal­len mir die Hinweise auf Veranstaltungen die in Hamburg statt­fin­den, Blogeinträge und Fotos von Orten in Hamburg oder ande­ren Städten. Man erfährt dort mehr, als aus Szenezeitschriften und vor allem mit ehr­li­chen Bewertungen. Ich bin zum Beispiel von Wasfuerimmer auf lys­vin­tage (Blog und den Laden*) und von dort aus auf  etsy wei­ter­ge­lei­tet wor­den. Und ich weiss jetzt schon, wo meine Freundin C. und ich, im nächs­ten Jahr vor­bei­schauen* wer­den. Einen HamburgerJung habe ich auch für mich ent­deckt : Lummaland ! In die­sem Blog, geht es nach eige­ner Aussage, um Politik, Social Media, Leben und ande­res Gedöns !

Verzicht bei der Sparda-Bank Hamburg

Manchmal gibt es auch gute, oder sagen wir mal „nicht nur schlechte“ Meldungen aus der Bankenbranche ; so wie mei­nes Erachtens diese hier : 

Verzicht auf Schadensbeteiligung der Kunden bei ec-Kartenverlust
Die Sparda-Bank Hamburg ver­zich­tet auf Schadensbeteiligung ihrer Kunden bei ec-Kartenverlust

Ab 31. Oktober gel­ten neue gesetz­li­che Regelungen. Danach müs­sen Bankkunden in Deutschland bei einem Kartendiebstahl oder ‑ver­lust mit anschlie­ßen­dem Missbrauch damit rech­nen, dass sie ver­schul­dens­un­ab­hän­gig 150 Euro des Schadens selbst tra­gen müssen.

Bei Schäden vor der Sperranzeige ver­zich­tet die Sparda-Bank Hamburg jedoch auf die gesetz­lich eigent­lich vor­ge­se­hene Schadensbeteiligung durch den Kunden in Höhe von maxi­mal 150 Euro und über­nimmt auch diese Schäden. Selbst bei gro­ber Fahrlässigkeit ist die Haftung der Kunden auf den für die Karte gel­ten­den Verfügungsrahmen beschränkt.

Grundsätzlich gilt, dass die Kunden nach der Verlustanzeige ihrer Karte keine Haftung mehr für die danach ein­tre­ten­den Schäden auf Grund einer miss­bräuch­li­chen Nutzung ihrer Karte trifft.

:good:

Das gefällt mir, eine noble Geste durch Verzicht auf Regeleinhaltung.

Mehr dazu : EU Zahlungsverkehr