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Schuberth C2

Nach acht – mehr oder min­der zufrie­de­nen Jahren noch mit dem „System 4“ von BMW, muss ein neuer Helm her.
In den bis­he­ri­gen Generationen von BMW-Klapphelmen, schien mir der System 4 nicht der gelun­genste. Der neue System 5 von BMW stand jeden­falls nicht auf mei­ner Wunschliste.
Nicht nur wegen des beque­men Einstiegs, sollte es aber wie­der ein Klapphelm sein.
Gestern habe ich jetzt, wegen eines posi­ti­ven Berichtes im Bekanntenkreis zu Profil Hamburg (Spaldingstr. 210, 20097 Hamburg), den Sieger vie­ler Helmtests, den Schuberth C2 bei denen geordert.
Die Fa. Schuberth pro­du­ziert zwar auch die Helme für BMW, aber den­noch gibt es durch­aus bemer­kens­werte Unterschiede zwi­schen den Klapphelmen von BMW und Schuberth.
Damit ist nicht nur die beim C2 (Schuberth) inte­grierte Sonnenblende gemeint.
Die Firma Schuberth stellt für ihre Helme auch eine kabel­freie Kommunikationslösung, deren soge­nann­tes Bluesonic her und baut es auf Wunsch in ihre Helme ein.
Mit dem über die Bluetooth-Technologie die Verständigung zwi­schen Fahrer und Beifahrer, Gruppenkommunikation (über PMR 446-Funkgeräte), Gespräche per Mobiltelefon und der Empfang von Audio Hinweisen des Navigationssystems (z.B. Garmin, Zumo 550) mög­lich sein soll.
Die Außenschale des C2-Helms ist zwar gering­fü­gig grö­ßer als die mei­nes System 4, er passt aber gerade noch so in den rech­ten Seitenkoffer bei der R1100GS.
Der Helm war in der von mir gewünsch­ten Ausführung (matt­schwarz) und erfor­der­li­chen Größe (62/63) nicht vor­rä­tig, wurde aber noch im Laden bestellt und kann vor­aus­sicht­lich am Mittwoch der nächs­ten Woche abge­holt werden.

Schadstoff-Steuer beim Krad

Was „mög­li­cher­weise“ dem­nächst (die Länder habens noch nicht ent­schie­den) für die PKW ein­ge­führt wird, näm­lich die Besteuerung der Kraftfahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß bleibt bei den moto­ri­sier­ten Zweirädern noch ohne Bedeutung.

Auch die steu­er­li­che Förderung für Motorräder mit gerin­gem Schadstoffausstoß (z.B. mit gere­gel­tem 3Wege Kat.) ist nicht vorgesehen.

Es bleibt fürs Krad also bei die­ser Regelung :
kfzsteuer.jpg

Kostenloser Verbraucherservice : Gebrauchtfahrzeugwerte

Wer – bevor er zum Händler geht, oder sein Gebrauchtfahrzeug beim Fahrzeugneukauf in Zahlung gibt – sein Motorrad oder sei­nen PKW ver­kau­fen will, oder ein­fach nur den aktu­el­len Fahrzeugwert (Händler-Einkaufswert) ermit­teln möchte, könnte das über den kos­ten­lo­sen Online-Service bei der DAT machen lassen.
Die Berechnung erfolgt nach Eingabe der Daten aus dem Fahrzeugschein, oder aus der eige­nen Erinnerung 😉