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Kleinschild für Kraftrad

Nachdem im Bundesrat bereits am 24. Januar die­sen Jahres eine neue Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ver­ab­schie­det wurde, wer­den mit der Verordnung vom 04.04.2011 (BGBl. 14/2011), seit 08.04.2011 Kennzeichen mit einer Mindestbreite von 180mm bis 220mm und einer Höhe von 200mm abgestempelt.

Hier ein Auszug aus der Begründung :

[…] Die Forderung der Motorradfahrer, klei­nere Motorradkennzeichenschilder ein­zu­füh­ren, wie
sie z. B. in Österreich, Frankreich und Italien zuge­las­sen sind, war Veranlassung, die Bundesanstalt
für Straßenwesen (BASt) zu beauf­tra­gen, Möglichkeiten zu prü­fen, wie kleine Kennzeichentafeln
ein­ge­führt wer­den könn­ten, ohne die Verkehrssicherheit, spe­zi­ell die Erkennbarkeit
der Kennzeichen, zu beein­träch­ti­gen. Nach dem Ergebnis der BASt-Untersuchung ist
es mög­lich, die Kennzeichenschilder bis zu einer Minimalgröße von 18x20 cm auch unter
Verwendung mehr­stel­li­ger Erkennungsnummern zu ver­rin­gern. Durch Verwendung der ver­klei­ner­ten
Mittelschrift wie sie bis­her nur für das Leichtkraftradkennzeichen zuläs­sig war,
lässt sich der Platz auf den Kennzeichenschildern ver­grö­ßern. Die Verkleinerung ist mit dem
Internationalen Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ver­ein­bar,
da danach die Mitgliedstaaten von den Vorgaben zur Mindesterkennbarkeit für Krafträder
abwei­chen kön­nen. Untersuchungen zur Erkennbarkeit und Feststellung auf Radarphotos sind
durch­ge­führt worden. […]

Die dabei zuläs­si­gen Abmessungen sind selbst­ver­ständ­lich exakt definiert :

(Quelle : Bundesanzeiger – Drucksache 29/11)

Bei den Neuzulassungen von Motorrädern erfolgt seit­dem die Erstausstattung mit die­sen Kennzeichen und an einer gelie­he­nen R1200GS bestä­tig­ten sich mir bereits die opti­schen Vorzüge des neuen Formates. Soweit zu mei­ner Begründung zum Austausch der Fahrzeugkennzeichen.

Zur Vermeidung unnö­ti­ger Laufereien und um ein bereits mit den nöti­gen Bohrungen, pas­send zum Fahrzeug, zur Befestigung nach anbrin­gen der Plaketten durch die Zulassungsbehörde, Schild in Händen hal­ten zu kön­nen, ent­schied ich mich für die Bestellung, Herstellung und Versand bei einem Anbieter im Internet.

Als seriös und preis­lich akzep­ta­bel erschien mir dafür die Fa. Gutschild.de, über die ich dann auch meine neuen Kennzeichen bestellte. Innerhalb von weni­ger als 24 Stunden wur­den mir dann auch die ein­wand­freien Schilder mit DPD zuge­stellt, wobei der Lieferweg über DPD-Tracking mit­er­lebt wer­den konnte.

Das alte Kennzeichen ent­fernt und als Schablone für die noch im neuen Schild vor­zu­neh­men­den Befestigungslöcher ein­ge­setzt. Die dadurch her­ge­stell­ten Markierungen gekörnt, gebohrt, ent­gra­tet und zur Probe befestigt.

Jetzt das alte Kuchenblech wie­der am Motorrad befes­tigt und mit dem neuen Kennzeichen, Fahrzeugschein und dem Nachweis der letz­ten gül­ti­gen Hauptuntersuchung im Gepäck, zum LBV gefahren.

Die Prozedur beim Verkehrsamt gestal­tete sich über meh­rere Stationen :

  • Kennzeichen am Motorrad demon­tiert und mit in das Verkehrsamt genommen
  • am Informationsschalter nach mei­nem Anliegen und Vorlage des Fahrzeugscheins, Auftrag unter­schrie­ben eine Karte für den Kassenautomaten erhal­ten, um damit die Gebühren am Automaten zu ent­rich­ten (die Gebühren für die soge­nannte Nachstempelung betra­gen 2,60 Euro Verwaltungsgebühr und 1,50 Euro (0,50 HU/AU + 1,- Landeswappen) für die Plaketten).
  • das alte Kennzeichen durch ent­fer­nen der Plaketten ent­wer­tet und vorgelegt
  • Wartenummer gezo­gen und den aus­ge­ge­be­nen Beleg am nächs­ten Automaten im Wartebereich eingescannt
  • jetzt noch 30 Minuten auf den Aufruf mei­ner Wartenummer (357) gewar­tet, in den dazu­ge­hö­ri­gen Raum (6) gegangen
  • eine freund­li­che Angestellte fragte dann kurz nach mei­nem Begehr und klebte umge­hend die bei­den Plaketten auf das Kennzeichen
  • jetzt nur noch das neue Kennzeichen an das Fahrzeug geschraubt und weg hier.