Hat die Krise des Verlagswesens ihren Höhepunkt erreicht oder kann man das derzeitige Zeitungssterben als eine natürliche Auslese bezeichnen und würde ein Presse-Leistungsschutzrecht Zeitungen retten, weiterhin „über die Runden“ bringen können ?
Wie hier durch HDS home, per Retweet zum gestrigen Artikel in der Kolumne der FTD (von Wolfgang Münchau) „Der Tod der Verleger“, den Followern/Leserinnen und Lesern näher gebracht, droht wohl vielen Verlagshäusern das Aus.
Auch in dem erwähnten Artikel, ist von Auswirkungen wegen eines fehlenden Presse-Leisungsschutzrechtes nicht die Rede.
Denn als gewerblich gelten demnach auch alle privaten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigstens die monatlichen Servergebühren refinanzieren wollen. Ein kurzes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eigenen Leserinnen und Leser auf einen interessanten Text hinzuweisen, wäre dann schon gebührenpflichtig.
Der Regierungsentwurf, nach dem Presseverlage für das kopieren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erheben können, liegt weiterhin vor und bedroht damit das freie Internet.
Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sollen demnach wohl finanzielle Abgaben erhoben werden.
Bloggerinnen und Blogger, die Einkünfte mir ihrem Blog erzielen, könnten hiervon finanziell betroffen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rechnen 1.
Am 27.11.12 wurde bei IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, von David Pachali, ein auf die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger, hinweisender Artikel publiziert. So auszugsweise die Erklärung, unterstützt von 16 Professoren aus der Fachwelt, des Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht :
Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.
Zur Verdeutlichung als warnende Maßnahme, habe ich hier bei HDS home, immer noch das Plugin „D64 LSR-Stopper“ installiert. Mit diesem Plugin sollen ungewollte Verlinkungen zu Medien, welche das Leistungsschutzrecht vermutlich unterstützen und in Anspruch nehmen könnten, verhindert werden, indem sie auf eine sogenannte Landingpage umgeleitet werden. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hingewiesen. Die dazugehörigen Blacklist wird laufend erweitert. Eine Verlinkung, am Beispiel zur „MOPO“, sieht dadurch hier derzeit so aus : Hamburger Morgenpost. Weitere Informationen zu dieser Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es bei D64.
Vor ein paar Tagen wurde durch GOOGLE die Kampagne „ VERTEIDIGE DEIN NETZ – finde weiterhin was du suchst“ gestartet.
Mit dem Slogan „Willst Du auch in Zukunft finden, was Du sucht?“, wird auf die möglichen Folgen auf Suchmaschinen und anderen Diensten hingewiesen, falls es zu einer Verabschiedung im Bundestag zum Leistungsschutzrecht kommt.
Falls die Vernunft siegt, Zugang zu Informationen im deutschen Internet nicht eingeschränkt wird und die Informationsvielfalt erhalten bleibt, wäre das auch ein Sieg aller, die sich eingemischt haben.
- Die private Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eigenen Blog könnte als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzielen, kommt es nicht an.“ ↩