Das geplante (Referentenentwurf als PDF-Download) zum Leistungsschutzrecht, soll Presseverlagen sehr weitgehende Schutzrechte ihrer Publikationen garantieren.
Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sollen demnach wohl finanzielle Abgaben erhoben werden.
Bloggerinnen und Blogger könnten hiervon finanziell betroffen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rechnen 1.
Umfassende Informationen zur Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es unter anderen auch bei D64.
Als erste warnende Maßnahme habe ich hier bei HDS home, das Plugin „D64 LSR-Stopper“ installiert. Mit diesem Plugin sollen ungewollte Verlinkungen zu Medien, welche das Leistungsschutzrecht vermutlich unterstützen und in Anspruch nehmen könnten, verhindert werden, indem sie auf eine sogenannte Landingpage umgeleitet werden. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hingewiesen. Die dazugehörigen Blacklist wird laufend erweitert.
Eine Verlinkung zur „MOPO“ würde dann zum Beispiel so aussehen : Hamburger Morgenpost
Weitere Infos und Kommentare zum Leistungsschutzrecht :
IGEL – Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Wikipedia – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
ZEIT.de – “Von Pressetexten sollte man künftig die Finger lassen”
(Quelle : D64)
- Die private Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eigenen Blog könnte als gewerbliche Nutzung ausgelegt werden. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu seinem Hobby-Blog Fachartikel aus einschlägigen Presserzeugnissen und blendet er zur Refinanzierung seiner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann handelt er zu gewerblichen Zwecken und muss eine Lizenz erwerben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzielen, kommt es nicht an.“ ↩