Bisher finanzierte sich die Arbeit der Piratenpartei aus Spenden und den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Nach dem Parteienfinanzierungsgesetz wird es jetzt nach der Bundestagswahl auch Geld aus der Staatskasse geben. Für jeden Wähler (Zweitstimme) werden 0,85 € fällig, was bei rund 850.000 Wählern, ungefähr 720.000 Euro in die Parteikasse aus der staatlichen Finanzierung spülen könnte. Die genaue Summe wird erst am Jahresende ermittelt.
Eine Garantie für diese 0,85 € je Wählerstimme gibt es jedoch nicht, denn die genaue Summe, die in jede Parteikasse fließt, wird erst am Jahresende ermittelt. Und da die Gesamtsumme für alle Landtags- sowie die Europa- und die Bundestagswahl in diesem Jahr laut Parteiengesetz maximal 133 Millionen Euro beträgt, kann die Ausschüttung an jede Partei durchaus noch geringer ausfallen. Zusätzlich gibt es laut Parteiengesetz für jeden Euro an privaten Spenden bis zur Grenze von 3300 Euro je natürlicher Person für die Parteien vom Staat eine Zuwendung von 0,38 Euro. Doch auch diese Zuwendung reduzierte sich auf 0,30 Euro.
Jedoch sind die Zuschüsse an die Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträge gekoppelt. Die staatliche Unterstützung darf die Summe aus diesen Einnahmen nicht überschreiten, denn das Parteienfinanzierungsgesetz berücksichtigt nicht nur die Stimmabgabe bei Wahlen, sondern auch die Bereitschaft der Bevölkerung, die Parteitätigkeit aus privaten Mitteln (d. h. durch Beiträge und Spenden) zu unterstützen. Die Piratenpartei mit derzeit 9600 Mitgliedern dürfte allerdings Probleme haben, so viele Spenden und Beiträgen einzuwerben, um die volle Summe von rund 720.000 Euro jährlich in Anspruch nehmen zu können. Sollte es der Piratenpartei gelingen, entsprechend hohe Mitgliedsbeiträge und Spenden zu verbuchen, könnten sie in der laufenden Legislaturperiode rund 2,9 Millionen Euro (4 Jahre jeweils 720.000 €) Staatshilfe erhalten.