Über die Wahlpflicht und die bequeme Form der Briefwahl, berichteten wir bereits bei HDS home anlässlich der Bundestagswahl im Jahr 2009.
Unsere Hamburger Leser-/innen wurden mit ihrer Amtlichen Wahlbenachrichtigung, sicherlich schon zur Teilnahme an der am 15. Februar 2015 stattfindenden Wahl der Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft informiert.
Wer am Wahlsonntag nicht ins auf der angefügten Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal kommen kann, sollte die Briefwahl beantragen. Weitere Angaben dazu befinden sich auf der Rückseite des Schreibens zur Wahlbenachrichtigung, können aber auch bei hamburg.de/briefwahl abgerufen werden.
Sehr bequem lassen es sich für registrierte Nutzer, über das Hamburg-Gateway mit dem online-Dienst beim dortigen HamburgService, bis zum 10. Februar die Briefwahl-Unterlagen anfordern.1 Nach einer vorherigen Registrierung kann man als privater Internet-Nutzer, dabei mit einer relativ hohen Sicherheitsstufe, unter Anderen auch diesen Online-Dienst nutzen.
Hier lagen sie nach der Anforderung schon am nächsten Tag im Briefkasten und so konnten wir uns schon jetzt an der Wahl zur 21. Hamburgischen Bürgerschaft beteiligen.
Immerhin wurden für diese Wahl schon jetzt mehr als 160.000 Briefwahlunterlagen ausgegeben, das entspricht einem Anteil von 12,3 Prozent der Wahlberechtigten. Bei der letzten Bürgerschaftswahl in Hamburg, im Jahre 2011, waren es insgesamt 254.428 und damit 19,2% der Wahlberechtigten.2
Auch wenn gesagt wurde : „Wenn Wahlen etwas ändern würden, dann wären sie verboten„3 oder „If voting changed anything they would make it illegal.“ (Emma Goldman) – Leute geht wählen !
HDS
- Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis Sonntag, 15. Februar 2015, 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirksamt eingetroffen sein (innerhalb Deutschlands portofreie Rücksendung). ↩
- Zahlen der Geschäftsstelle des Landeswahlleiters ↩
- diese oder ähnliche Variationen findet man mit Quellenangabe die auf u.a. Tucholsky zeigt. ↩