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Briefwahl-Antrag zur Bundestagswahl

Mit der Post habe ich heute meine Wahlbenachrichtigungskarte erhal­ten. Mit die­ser und mei­nem Personalausweis, könnte ich jetzt am 27. September in das dort näher bezeich­nete Wahllokal gehen, um aktiv an der Wahl zum Deutschen Bundestag teilzunehmen.

Selbstverständlich muss man sich nicht am Wahlsonntag zum dort ange­ge­be­nen Wahllokal bewe­gen, es lässt sich auch wun­der­bar per Briefwahl abstimmen. briefwahl
Hierzu schickt man die Wahlbenachrichtigungskarte mit der Post, nach aus­fül­len der Kartenrückseite, an die bereits vor­ge­ge­bene Wahldienststelle und bean­tragt damit einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Noch weni­ger auf­wen­dig, schnel­ler und por­to­frei, kann man die Briefwahl-Unterlagen kos­ten­los per Internet bestellen.
Hier in Hamburg regis­triert man sich dazu unter www.gateway.hamburg.de, bekommt zur Bestätigung des erstell­ten Account eine EMail mit Link, über den man dann sein ein­ge­rich­te­tes Konto aktiviert.
Über das Konto bei HamburgService – Online-Dienste, lässt sich dann die Funktion 
• Briefwahl Antrag (Beantragung von Briefwahlunterlagen)
auf­ru­fen und zur Anforderung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen anfordern.

Der HamburgService – Online-Dienste ver­fügt über 50 Dienste, bei denen einige der Sicherheitsstufe 2 (Registrierung unter Vorlage des Personalausweises in einem Kundenzentrum der Stadt Hamburg) bedür­fen, andere kos­ten­pflich­tig sind.
Die Anwendungen unter Sicherheitsstufe 2 sind mit einem Doppelschlüssel gekenn­zeich­net, die kos­ten­pflich­ti­gen mit dem „€“ Symbol.
Eine Übersicht zu den ange­bo­te­nen Diensten, lässt sich über die­sen Link abrufen.

Heute Abend, am 13. August, habe ich also meine Briefwahl-Unterlage über den Onlinedienst bei HamburgService ange­for­dert und bin mal gespannt, wann sie hier mit der Post ankommen.

Hauptsache wäh­len, um sich an dem Meinungsbildungsprozess zu betei­li­gen, seine Stimme nicht ver­schen­ken oder indi­rekt einer unge­wünsch­ten Partei zukom­men lassen.