Archiv der Kategorie: Internet

Software am Internet, Wissenswertes und Erfahrungen

Infos zum geplanten Leistungsschutzrecht

Das geplante (Referentenentwurf als PDF-Download) zum Leistungsschutzrecht, soll Presseverlagen sehr weit­ge­hende Schutzrechte ihrer Publikationen garantieren.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Umfassende Informationen zur Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es unter ande­ren auch bei D64.

Als erste war­nende Maßnahme habe ich hier bei HDS home, das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erweitert.

Eine Verlinkung zur „MOPO“ würde dann zum Beispiel so aus­se­hen : Hamburger Morgenpost

Weitere Infos und Kommentare zum Leistungsschutzrecht :

IGELInitiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
WikipediaLeistungsschutzrecht für Presseverlage
ZEIT.de – “Von Pressetexten sollte man künf­tig die Finger las­sen

(Quelle : D64)

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“

Umstieg von 7270 auf 7390

Nachdem meine FRITZ!Box 7270(V1) seit Januar 2008 hier im Dauerbetrieb zuver­läs­sige Dienste leis­tete, begann sie zu schwä­cheln. Durch Verbindungsabbrüche zur Vermittlungsstelle, ließ sie sich immer häu­fi­ger nur durch einen Neustart zur erneu­ten Verbindungsaufnahme bewe­gen, die dann lei­der auch nicht immer von län­ge­rer Dauer war.

Wegen mei­ner guten Erfahrungen, auch mit der leich­ten Konfigurierbarkeit über den Browser und weil bereits vor­han­dene Produkte (FRITZ!Fon, Repeater) die­ses Herstellers wei­ter­hin zum rei­bungs­lo­sen Einsatz kom­men soll­ten, ent­schied ich mich bereits im April d.J., wie­der für einen Router von AVM. Diesmal nicht für die aktu­elle 7270, son­dern wegen der erwei­ter­ten Möglichkeiten und der höhe­ren Leistungsfähigkeit, für die FRITZ!Box 7390.

Dank der vor­züg­lich funk­tio­nie­ren­den Ex-/Importfunktion, lie­ßen sich die Konfigurationen der 7270 spei­chern, um sie dann spä­ter, nach dem Anschluss der 7390, zu impor­tie­ren um sie dort wie­der­ver­wen­den zu können.

Angeschlossen und kon­fi­gu­riert sind hier an der 7390 :

- Switch

- TimeCapsule

- ISDN-Telefon

- Mac Pro

- Netz-TV

- Mac (G4)

- USB-Stick

Jetzt seit zwei Monaten, ver­sieht mein „neuer“ WLAN-Router stö­rungs­frei und „unauf­fäl­lig“ sei­nen 24-Stunden Dauerdienst.

Brief von der Telekom ?

Wie hier, bei HDS home, bereits im Januar die­ses Jahres beschrie­ben, besteht auch für den Mac Gefahr durch den DNSChanger.

Aktuell ver­schickt die Telekom Briefe an ihre Kunden, bei denen sich der Rechner mög­li­cher­weise mit die­sem Schadprogramm (Malware) infi­ziert haben könnte.

Aus die­sem Brief geht her­vor, „dass ein an Ihrem Internet-Zugang betrie­be­ner Computer durch Schadsoftware („Trojan.Zlob/DNSChanger“) infi­ziert wurde“.

Darüber hin­aus wird die wei­tere Vorgehensweise für die­sen Fall emp­foh­len, um dann auch den Trojaner vom Rechner zu entfernen.

Wer also einen der­ar­ti­gen Brief erhal­ten hat, sollte nach den Empfehlungen han­deln, denn wer infi­ziert ist und nichts unter­nimmt, dürfte sonst ab 9. Juli nicht mehr aufs Internet zugrei­fen können.

Am 9. Juli 2012 wer­den näm­lich die über­gangs­weise vom FBI bereit­ge­stell­ten DNS-Server abgeschaltet.

Aber auch wer kei­nen Brief von der Telekom erhal­ten hat, kann sich ja ein­mal den Artikel zum Thema „Gefahr auch für den Mac durch DNS-Changer“ ansehen.