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Staatsknete auch für die Piratenpartei

Bisher finan­zierte sich die Arbeit der Piratenpartei aus Spenden und den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Nach dem Parteienfinanzierungsgesetz wird es jetzt nach der Bundestagswahl auch Geld aus der Staatskasse geben. Für jeden Wähler (Zweitstimme) wer­den 0,85 € fäl­lig, was bei rund 850.000 Wählern, unge­fähr 720.000 Euro in die Parteikasse aus der staat­li­chen Finanzierung spü­len könnte. Die genaue Summe wird erst am Jahresende ermittelt.

Eine Garantie für diese 0,85 € je Wählerstimme gibt es jedoch nicht, denn die genaue Summe, die in jede Parteikasse fließt, wird erst am Jahresende ermit­telt. Und da die Gesamtsumme für alle Landtags- sowie die Europa- und die Bundestagswahl in die­sem Jahr laut Parteiengesetz maxi­mal 133 Millionen Euro beträgt, kann die Ausschüttung an jede Partei durch­aus noch gerin­ger aus­fal­len. Zusätzlich gibt es laut Parteiengesetz für jeden Euro an pri­va­ten Spenden bis zur Grenze von 3300 Euro je natür­li­cher Person für die Parteien vom Staat eine Zuwendung von 0,38 Euro. Doch auch diese Zuwendung redu­zierte sich auf 0,30 Euro.

Jedoch sind die Zuschüsse an die Einnahmen aus Spenden und Mitgliedsbeiträge gekop­pelt. Die staat­li­che Unterstützung darf die Summe aus die­sen Einnahmen nicht über­schrei­ten, denn das Parteienfinanzierungsgesetz berück­sich­tigt nicht nur die Stimmabgabe bei Wahlen, son­dern auch die Bereitschaft der Bevölkerung, die Parteitätigkeit aus pri­va­ten Mitteln (d. h. durch Beiträge und Spenden) zu unter­stüt­zen. Die Piratenpartei mit der­zeit 9600 Mitgliedern dürfte aller­dings Probleme haben, so viele Spenden und Beiträgen ein­zu­wer­ben, um die volle Summe von rund 720.000 Euro jähr­lich in Anspruch neh­men zu kön­nen. Sollte es der Piratenpartei gelin­gen, ent­spre­chend hohe Mitgliedsbeiträge und Spenden zu ver­bu­chen, könn­ten sie in der lau­fen­den Legislaturperiode rund 2,9 Millionen Euro (4 Jahre jeweils 720.000 €) Staatshilfe erhalten.

winnipuh