Jetzt hat es sich vorerst mal wieder „ausgeschlaaand“
Schlussfolgerungen aus persönlichen Erfahrungen.
Jetzt hat es sich vorerst mal wieder „ausgeschlaaand“
Letzteres entscheidet dann wieder die Hardware.
Denn wenn dann also im nächsten Monat (vermutlich ab 19.7.) der Mountain Lion resp. OS X 10.8, über den App Store zur Verfügung gestellt wird, sorgt kurz vor dem download eine Prüfroutine für Klarheit. Spätestens in diesem Moment nämlich, wird aus der Ferne überprüft, ob der interessierte Anwender mit seiner Hardware die Mindestanforderungen erfüllt. Was den sich im App Store anmeldenden Mac betrifft, gelten dazu folgende Mindestvoraussetzungen :
Beim Arbeitsspeicher (RAM) gilt auch hier wieder „so viel wie möglich“, aber mindestens 4 GB.
Wer sich jetzt immer noch nicht im klaren darüber sein sollte, ob sein Mac mit dem Mountain Lion zusammenarbeiten würde, kann sich bei Macwelt den Mountain Lion Tester holen. Nach dem Start und der sich anschließenden Überprüfung seines Mac, wird er/sie dann Gewissheit haben. Den Link zum download gibt es hier 1
Das geplante (Referentenentwurf als PDF-Download) zum Leistungsschutzrecht, soll Presseverlagen sehr weitgehende Schutzrechte ihrer Publikationen garantieren.
Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sollen demnach wohl finanzielle Abgaben erhoben werden.
Bloggerinnen und Blogger könnten hiervon finanziell betroffen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rechnen 1.
Umfassende Informationen zur Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es unter anderen auch bei D64.
Als erste warnende Maßnahme habe ich hier bei HDS home, das Plugin „D64 LSR-Stopper“ installiert. Mit diesem Plugin sollen ungewollte Verlinkungen zu Medien, welche das Leistungsschutzrecht vermutlich unterstützen und in Anspruch nehmen könnten, verhindert werden, indem sie auf eine sogenannte Landingpage umgeleitet werden. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hingewiesen. Die dazugehörigen Blacklist wird laufend erweitert.
Eine Verlinkung zur „MOPO“ würde dann zum Beispiel so aussehen : Hamburger Morgenpost
Weitere Infos und Kommentare zum Leistungsschutzrecht :
IGEL – Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Wikipedia – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
ZEIT.de – “Von Pressetexten sollte man künftig die Finger lassen”
(Quelle : D64)