Archiv der Kategorie: Politik+Geschichte

Vorgänge, Ereignisse, Vermutungen und Bewertungen.

„Wo man Bücher verbrennt…“

Ausstellung zur Bücherverbrennung SUB

Am 10. Mai jährt sich zum acht­zigs­ten Mal die Bücherverbrennung der Nationalsozialisten. Die von der „Deutschen Studentenschaft“ reichs­weit orga­ni­sierte Aktion „Wider den undeut­schen Geist“ gip­felte in der öffent­lich insze­nier­ten Verbrennung von Büchern miss­lie­bi­ger Autoren. Die Scheiterhaufen waren Fanale, die die voll­kom­mene Beseitigung jeder demo­kra­ti­schen und frei­heit­li­chen Kultur in Deutschland zum Ziel hat­ten. Die von dem Historiker und Publizisten Wilfried Weinke kon­zi­pierte Ausstellung zeigt die Vorgänge in Hamburg in Wort und Bild.

Ort der Ausstellung : „Wo man Bücher ver­brennt…“ verbrannte Bücher, ver­bannte und ermor­dete Autoren Hamburgs ist der Lichthof im Altbau der Staats- und Universitätsbibliothek Carl-von-Ossietzky, Eingang Edmund-Siemers-Allee / Ecke Grindelallee, mit fol­gen­den Sonderöffnungszeiten : Mo-Fr 10 – 18 Uhr. Im Monat Juni fin­det pro Woche eine die­ser beglei­ten­den Veranstaltungen statt : 

  • Freitag, 7. Juni 2013, 19 Uhr
    Wilfried Weinke, Hamburg : „Aus dem Dunkel zurück ins Licht“.
    Die Kinderbuchautorin, Übersetzerin und Literaturagentin Grete Berges.
  • Freitag, 14. Juni 2013, 19 Uhr
    Prof. Dr. Eckhardt Köhn, Frankfurt : „An der Fotografie lockt mich das selbst­be­stimmte Leben“.
    Leben und Werk von Rolf Tietgens (1911 – 1984).
  • Freitag, 21. Juni 2013, 19 Uhr
    Prof. Dr. Gabriele von Glasenapp, Frankfurt : „Wir jun­gen Juden“.
    Leben und Werk des Hamburger Schriftstellers Cheskel Zwi Kloetzel.
  • Freitag, 28. Juni 2013, 19 Uhr
    Wilfried Weinke, Hamburg : „Der Emigrant – Patriot oder Verräter?“ (Film von Wolf Littmann). Anmerkungen zum Film, sei­nem Autor und dem zeit­ge­schicht­li­chen Hintergrund. 

Mehr Informationen zur Ausstellung und den Veranstaltungen bie­tet die­ser Flyer !


bhs

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  1. Die hier ver­öf­fent­lich­ten Fotos ent­stan­den noch wäh­rend der Aufbauphase, geben aber schon einen klei­nen Einblick in die Ausstellung und den Lichthof der SUB Hamburg !

Die Vernunft und das Presse-Leistungsschutzrecht

Hat die Krise des Verlagswesens ihren Höhepunkt erreicht oder kann man das der­zei­tige Zeitungssterben als eine natür­li­che Auslese bezeich­nen und würde ein Presse-Leistungsschutzrecht Zeitungen ret­ten, wei­ter­hin „über die Runden“ brin­gen können ?

Wie hier durch HDS home, per Retweet zum gest­ri­gen Artikel in der Kolumne der FTD (von Wolfgang Münchau) „Der Tod der Verleger“, den Followern/Leserinnen und Lesern näher gebracht, droht wohl vie­len Verlagshäusern das Aus.

Auch in dem erwähn­ten Artikel, ist von Auswirkungen wegen eines feh­len­den Presse-Leisungsschutzrechtes nicht die Rede. 

Denn als gewerb­lich gel­ten dem­nach auch alle pri­va­ten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigs­tens die monat­li­chen Servergebühren refi­nan­zie­ren wol­len. Ein kur­zes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eige­nen Leserinnen und Leser auf einen inter­es­san­ten Text hin­zu­wei­sen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

Der Regierungsentwurf, nach dem Presseverlage für das kopie­ren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erhe­ben kön­nen, liegt wei­ter­hin vor und bedroht damit das freie Internet.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger, die Einkünfte mir ihrem Blog erzie­len, könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Am 27.11.12 wurde bei IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, von David Pachali, ein auf die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger, hin­wei­sen­der Artikel publi­ziert. So aus­zugs­weise die Erklärung, unter­stützt von 16 Professoren aus der Fachwelt, des Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht :

Gesamthaft betrach­tet scheint der Regierungsentwurf nicht durch­dacht. Er lässt sich auch durch kein sach­li­ches Argument recht­fer­ti­gen. Dass er über­haupt vor­ge­legt wurde, erstaunt schon auf­grund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein sol­ches Schutzrecht prak­tisch ein­hel­lig abge­lehnt wurde. Dahinter ste­hen selbst die Presseverleger nicht geschlos­sen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vor­ge­schla­gene Regelung zu verabschieden.

Zur Verdeutlichung als war­nende Maßnahme, habe ich hier bei HDS home, immer noch das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erwei­tert. Eine Verlinkung, am Beispiel zur „MOPO“, sieht dadurch hier der­zeit so aus : Hamburger Morgenpost. Weitere Informationen zu die­ser Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es bei D64.

Vor ein paar Tagen wurde durch GOOGLE die Kampagne „ VERTEIDIGE DEIN NETZ – finde wei­ter­hin was du suchst“ gestartet.

Mit dem Slogan „Willst Du auch in Zukunft fin­den, was Du sucht?“, wird auf die mög­li­chen Folgen auf Suchmaschinen und ande­ren Diensten hin­ge­wie­sen, falls es zu einer Verabschiedung im Bundestag zum Leistungsschutzrecht kommt.

Falls die Vernunft siegt, Zugang zu Informationen im deut­schen Internet nicht ein­ge­schränkt wird und die Informationsvielfalt erhal­ten bleibt, wäre das auch ein Sieg aller, die sich ein­ge­mischt haben.

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“

Zum Bürgerentscheid „Grünes Zentrum Eidelstedt“

In die­sen Tagen errei­chen die Haushalte im Bezirk Eimsbüttel, Abstimmungsbenachrichtigungen zum am 24. Mai 2012 statt­fin­den­den Bürgerentscheid. Die Unterlagen ermög­li­chen die direkte Teilnahme an der, auf der Rückseite des Stimmzettels ange­ge­be­nen Abstimmungsstelle, oder die bequeme Briefwahl.
Der Bürgerentscheid wirkt dann wie ein Beschluss der Bezirksversammlung.
Bei Erfolg des Bürgerbegehrens (Abstimmung mit „JA“), gilt der Entwurf des Bebauungsplan Eidelstedt 71 als nicht beschlos­sen und das gel­tende Recht bleibt bestehen.
Mehr Informationen gibt es auch bei der Initiative „Grünes Zentrum Eidelstedt“.
Eine Stimme dazu : „Auch ich unter­stütze den Erhalt der letz­ten Grünflächen, alten Bäume und der Eidelstädter Stadtteilidentität, weil so beson­dere Dinge nicht unwie­der­bring­lich aus unse­rem Leben ver­schwin­den dürfen.“