Archiv der Kategorie: Gesellschaft

Niemand ist eine Insel

Die Vernunft und das Presse-Leistungsschutzrecht

Hat die Krise des Verlagswesens ihren Höhepunkt erreicht oder kann man das der­zei­tige Zeitungssterben als eine natür­li­che Auslese bezeich­nen und würde ein Presse-Leistungsschutzrecht Zeitungen ret­ten, wei­ter­hin „über die Runden“ brin­gen können ?

Wie hier durch HDS home, per Retweet zum gest­ri­gen Artikel in der Kolumne der FTD (von Wolfgang Münchau) „Der Tod der Verleger“, den Followern/Leserinnen und Lesern näher gebracht, droht wohl vie­len Verlagshäusern das Aus.

Auch in dem erwähn­ten Artikel, ist von Auswirkungen wegen eines feh­len­den Presse-Leisungsschutzrechtes nicht die Rede. 

Denn als gewerb­lich gel­ten dem­nach auch alle pri­va­ten Bloggerinnen und Blogger, die sich zum Beispiel mit ein paar AdWords auf ihrem Blog wenigs­tens die monat­li­chen Servergebühren refi­nan­zie­ren wol­len. Ein kur­zes Zitat aus einem Presseerzeugnis, um zum Beispiel die eige­nen Leserinnen und Leser auf einen inter­es­san­ten Text hin­zu­wei­sen, wäre dann schon gebührenpflichtig.

Der Regierungsentwurf, nach dem Presseverlage für das kopie­ren ihrer Erzeugnisse im Internet Lizenzgebühren erhe­ben kön­nen, liegt wei­ter­hin vor und bedroht damit das freie Internet.

Für Verlinkungen zu Texten, Textauszügen oder auch nur kurze Beschreibungs-/Einleitungstexte zu Verlinkungen und Linkvorschauen, sol­len dem­nach wohl finan­zi­elle Abgaben erho­ben werden.

Bloggerinnen und Blogger, die Einkünfte mir ihrem Blog erzie­len, könn­ten hier­von finan­zi­ell betrof­fen sein, denn mit Abstrafung bei Zuwiderhandlung ist zu rech­nen 1.

Am 27.11.12 wurde bei IGEL, der Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, von David Pachali, ein auf die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger, hin­wei­sen­der Artikel publi­ziert. So aus­zugs­weise die Erklärung, unter­stützt von 16 Professoren aus der Fachwelt, des Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht :

Gesamthaft betrach­tet scheint der Regierungsentwurf nicht durch­dacht. Er lässt sich auch durch kein sach­li­ches Argument recht­fer­ti­gen. Dass er über­haupt vor­ge­legt wurde, erstaunt schon auf­grund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein sol­ches Schutzrecht prak­tisch ein­hel­lig abge­lehnt wurde. Dahinter ste­hen selbst die Presseverleger nicht geschlos­sen. Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vor­ge­schla­gene Regelung zu verabschieden.

Zur Verdeutlichung als war­nende Maßnahme, habe ich hier bei HDS home, immer noch das Plugin „D64 LSR-Stopper“ instal­liert. Mit die­sem Plugin sol­len unge­wollte Verlinkungen zu Medien, wel­che das Leistungsschutzrecht ver­mut­lich unter­stüt­zen und in Anspruch neh­men könn­ten, ver­hin­dert wer­den, indem sie auf eine soge­nannte Landingpage umge­lei­tet wer­den. Damit wird auf die Folgen des Leistungsschutzrechtes hin­ge­wie­sen. Die dazu­ge­hö­ri­gen Blacklist wird lau­fend erwei­tert. Eine Verlinkung, am Beispiel zur „MOPO“, sieht dadurch hier der­zeit so aus : Hamburger Morgenpost. Weitere Informationen zu die­ser Initiative gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverlage, gibt es bei D64.

Vor ein paar Tagen wurde durch GOOGLE die Kampagne „ VERTEIDIGE DEIN NETZ – finde wei­ter­hin was du suchst“ gestartet.

Mit dem Slogan „Willst Du auch in Zukunft fin­den, was Du sucht?“, wird auf die mög­li­chen Folgen auf Suchmaschinen und ande­ren Diensten hin­ge­wie­sen, falls es zu einer Verabschiedung im Bundestag zum Leistungsschutzrecht kommt.

Falls die Vernunft siegt, Zugang zu Informationen im deut­schen Internet nicht ein­ge­schränkt wird und die Informationsvielfalt erhal­ten bleibt, wäre das auch ein Sieg aller, die sich ein­ge­mischt haben.

  1. Die pri­vate Nutzung ist zwar erlaubt, aber schon ein Werbebanner auf dem eige­nen Blog könnte als gewerb­li­che Nutzung aus­ge­legt wer­den. Dazu aus § 87g : „Verwendet ein Blogger zu sei­nem Hobby-Blog Fachartikel aus ein­schlä­gi­gen Presserzeugnissen und blen­det er zur Refinanzierung sei­ner Unkosten Werbebanner oder den Bezahl-Button eines Micropaymentdienstes ein, dann han­delt er zu gewerb­li­chen Zwecken und muss eine Lizenz erwer­ben. Darauf, ob der Blogger die Absicht hat, mit der Werbung einen Gewinn zu erzie­len, kommt es nicht an.“

Zum 5. Deutschen IPv6 Gipfel

Am heu­ti­gen 29. und mor­gi­gen 30. November, fin­det im HPI (Hasso-Plattner-Institut) 1 , in Potsdam, der fünfte deut­sche IPv6-Gipfel statt.

Die Veranstaltung ist als zen­trale Informationsquelle, ein wich­ti­ger Termin für Praktiker, Anbieter und Entscheider in und um IPv6-Projekte. Mit dem Schwerpunkt der Veranstaltung : „IPv6- der Wachstumstreiber für die Deutsche Wirtschaft“, sol­len Referate und Workshops inter­na­tio­na­ler und deut­scher Experten, Erfahrungen und Informationen über die aktu­elle Entwicklung um den Einsatz von IPv6 ver­mit­teln.
Das Internet Protocol Version 6 (IPv6) soll sich als stan­dar­di­sier­tes Verfahren in allen rele­van­ten Bereichen eta­blie­ren, IPv4 ablö­sen und damit unter ande­rem ver­hin­dern, dass sich die Anzahl der mög­li­chen Adressen zur Übertragung von Daten im Internet (paket­ver­mit­teln­den Rechnernetze), erschöpft 2.

Jedem mit dem Internet ver­bun­de­nen Gerät könnte dann eine feste IPv6-Adresse zuge­wie­sen wer­den, um diese dann bei jedem Datenverkehr mit dem Internet, dem sel­ben Internetanschluss/Computer zuzu­ord­nen.
Die 128 Bit lange IPv6-Adresse besteht aus Präfix und Interface Identifier und jede ein­zelne Information lässt für sich recht sicher auf einen Teilnehmeranschluss oder gar Teilnehmer schlie­ßen. Wenn auch nur eine die­ser Informationen sich nicht regel­mä­ßig ändert, hat man also ein ein­deu­ti­ges Identifizierungsmerkmal.

Bei dem aktu­el­len IPv4 (NAT) haben nur zen­trale Server eine feste Adresse die den Beteiligten bekannt ist, wobei natür­lich der Internetprovider tech­nisch den Datenverkehr mit Ziel- und Quelladresse mit­le­sen kann, der pri­vate Internetanschluss jedoch aus einem gro­ßen Pool, eine in der Regel täg­lich wech­selnde IPv4-Adresse zuge­wie­sen bekommt.

Datenschützer leh­nen ohne ein Gesetz zu einer daten­schutz­freund­li­chen Adressvergabe durch den Provider, IPv6 ab, denn die ein­deu­tige MAC-Adresse 3 soll in die Übertragung per IPv6 mit ein­ge­baut wer­den. Die MAC-Adresse ist zwar nicht unmit­tel­bar mit den per­sön­li­chen Daten eines Nutzers ver­bun­den, aber wenn der Internetsurfer über einen Ethernetadapter ins Internet geht, las­sen sich sehr leicht Profile des Internetssurfers erstel­len. Sobald der Nutzer seine per­sön­li­chen Daten ange­ge­ben hat oder mit sei­ner Kreditkarte bezahlt, ver­lie­ren diese Profile ihre Anonymität.

• Hierzu auf der heu­ti­gen TO des Konferenzprogramms, nach der Eröffnung und den Grußworten : Peter Schaar (Bundesbeauftragter für den Datenschutz)IPv6 – Fluch oder Segen für den Datenschutz ?

Ob wir IPv6 brau­chen oder die Einführung die­ses Merkmals aus Datenschutzsicht ver­hin­dern sollten ?

Andererseits die Behauptung : „Die Notwendigkeit der IPv6-Einführung steht 2013 außer Frage. Die IPv4-Pools der Adressverwalter sind weit­ge­hend leer, ein kos­ten­trei­ben­der Adresshandel könnte die nächste Stufe sein. Auch bei der IPv6-Einführung gilt : Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ – Quellenverweis zum IPv6-Kongress 2013

  1. an der Universität Potsdam, in Zusammenarbeit mit dem 5. Deutschen IPv6-Rat
  2. Vergrößerung des Adressraums von IPv4 mit 232 (? 4,3 Milliarden = 4,3·109) Adressen auf 2128(? 340 Sextillionen = 3,4·1038) Adressen bei IPv6, d. h. Vergrößerung um den Faktor 296
  3. Die MAC-Adresse (Media-Access-Control-Adresse) ist die Hardware-Adresse jedes ein­zel­nen Netzwerkadapters, die zur ein­deu­ti­gen Identifizierung des Geräts in einem Rechnernetz dient. Bei Apple wird sie auch Ethernet-ID, Airport-ID oder Wi-Fi-Adresse genannt, bei Microsoft Physikalische Adresse.

Wie schmeckt Hamburg ?

Oder wie schme­cken Berlin, Köln, Dresden und andere Großstädte ? Wer eine kulinarisch-kulturelle Eat the world-Führung mit­macht, der kann Restaurants, Bäckereien und vie­les mehr ent­de­cken. Für Hamburg gibt es eine Führung durch die Stadtteile Ottensen, St. Pauli und St. Georg. 

Der Rundgang durch Ottensen geht von einer alten Bauernkate mit nord­deut­scher Kost, zu einem Fischfeinkostenladen, in eine Bonbon-Manufaktur und vie­len wei­te­ren Örtlichkeiten 1. Es darf pro­biert und genascht wer­den. Das liest sich nach einer ver­gnüg­li­chen drei Stundentour an. Der dafür beträgt pro pro Person 30 Euro. Wer Hamburg ken­nen­ler­nen will oder mehr über seine Heimatstadt erfah­ren möchte, für den sind diese Rundgänge viel­leicht genau das rich­tige und er weiß dann am Ende „Wie Hamburg schmeckt“.

  1. viel­leicht geht es ja auch an der Weinstube „Zur Traube“ vor­bei ?